Ein negativer Schufa-Eintrag kann Kredite, Verträge und sogar die Wohnungssuche erschweren. Die gute Nachricht: Kein Eintrag bleibt ewig gespeichert. Wann genau ein Schufa-Eintrag gelöscht wird, hängt davon ab, um welche Art von Eintrag es sich handelt. Hier sind die wichtigsten Fristen im Überblick.
Grundlagen zuerst: Was die Schufa überhaupt speichert und was der Score bedeutet, erklären wir in unserem Schufa-Ratgeber. Die Löschfristen bauen darauf auf.
Die wichtigsten Löschfristen im Überblick
| Eintragsart | Speicherdauer |
|---|---|
| Erledigte Forderungen / Zahlungsstörungen | 3 Jahre nach Erledigung |
| Abgeschlossene Kredite (vertragsgemäß zurückgezahlt) | 3 Jahre nach Erledigung |
| Laufende Kredite und Konten | Während der Laufzeit, danach 3 Jahre |
| Kreditanfragen | 12 Monate |
| Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz | 6 Monate nach Erteilung |
| Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis | 3 Jahre |
Die wichtigste Regel für die meisten Betroffenen lautet also: Nach der Erledigung – also nachdem die Forderung beglichen wurde – bleiben negative Einträge in der Regel noch drei Jahre gespeichert. Erst danach werden sie automatisch gelöscht. Ein Antrag ist dafür normalerweise nicht nötig.
Was bedeuten die Fristen im Einzelnen?
Erledigte Forderungen: 3 Jahre nach Erledigung
Wer eine offene Rechnung oder einen Mahnbescheid beglichen hat, ist die Forderung los – der Eintrag bleibt aber noch drei Jahre sichtbar. Die Frist beginnt mit der Erledigung. Wer also im Frühjahr bezahlt, muss in der Regel bis zum Frühjahr drei Jahre später warten, bis der Eintrag verschwindet.
Kreditanfragen: 12 Monate, aber schnell unsichtbar
Kreditanfragen werden 12 Monate gespeichert. Für andere Unternehmen sind sie allerdings nur kurz sichtbar – nach wenigen Tagen sehen Vertragspartner sie in der Regel nicht mehr. Für die eigene Auskunft bleiben sie länger einsehbar.
Restschuldbefreiung: nur noch 6 Monate
Eine deutliche Verkürzung gab es bei der Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz: Sie darf seit dem Code of Conduct der Auskunfteien nur noch sechs Monate gespeichert werden – vorher waren es drei Jahre. Die Löschung erfolgt automatisch, Betroffene müssen nicht selbst aktiv werden.
Schuldnerverzeichnis: 3 Jahre
Einträge aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte werden nach drei Jahren gelöscht. Wer seine Schulden vorher vollständig beglichen hat, kann beim Vollstreckungsgericht eine frühere Löschung beantragen und den Nachweis dann an die Schufa weitergeben.
Kann ein Eintrag früher gelöscht werden?
In den meisten Fällen nicht – die Fristen laufen automatisch ab. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen sich ein Handeln lohnt:
- Falsche Einträge: Stimmt ein Eintrag nicht – etwa weil die Forderung nie bestand, bereits bezahlt war oder verwechselt wurde –, können Sie eine Berichtigung oder Löschung beantragen. Bewahren Sie Zahlungsnachweise und eine Erledigungsbestätigung des Gläubigers auf.
- Unzulässige Einträge: Solange eine Forderung strittig ist, darf sie grundsätzlich nicht als Negativmerkmal gemeldet werden. Teilen Sie dem Gläubiger umgehend mit, wenn Sie eine Forderung für unberechtigt halten.
- Vorzeitige Löschung beim Gericht: Bei Einträgen aus dem Schuldnerverzeichnis kann eine frühere Löschung möglich sein, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen wird.
Der erste Schritt ist fast immer derselbe: Fordern Sie bei der Schufa eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an und prüfen Sie, was genau gespeichert ist. Erst dann lässt sich beurteilen, ob ein Eintrag falsch ist oder ob einfach die Frist abgewartet werden muss.
Was tun, wenn die Schufa nicht löscht?
Reagiert die Schufa nicht oder lehnt sie eine berechtigte Korrektur ab, gibt es weitere Wege: Wenden Sie sich zunächst schriftlich an die Schufa und legen Sie Nachweise bei. Hilft das nicht, kann die Ombudsperson der Schufa vermitteln. Auch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann eingeschaltet werden. Bei komplizierten Fällen kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein – dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt einen allgemeinen Überblick.
So vermeiden Sie neue Negativeinträge
- Rechnungen und Raten fristgerecht bezahlen – und Mahnungen nie unbeantwortet lassen.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten früh mit dem Gläubiger sprechen, statt zu schweigen.
- Die eigenen Schufa-Daten regelmäßig über die kostenlose Datenkopie prüfen.
- Keine Waren bestellen, die Sie nicht rechtzeitig bezahlen können.
Wer vertragsgemäß zahlt, gibt Gläubigern keinen Anlass für Negativmerkmale – und das ist auf Dauer die wirksamste Strategie für eine saubere Schufa-Akte.
Häufige Fragen
Wird ein Schufa-Eintrag automatisch gelöscht?
Ja, in der Regel. Nach Ablauf der jeweiligen Speicherfrist wird der Eintrag automatisch entfernt – ein Antrag ist dafür normalerweise nicht nötig.
Wie lange bleibt ein bezahlter Mahnbescheid gespeichert?
In der Regel drei Jahre nach der Erledigung, also nach dem Ausgleich der Forderung.
Kann ich die Löschung beschleunigen, wenn ich schnell zahle?
Die Drei-Jahres-Frist beginnt mit der Erledigung. Schnelles Zahlen ist trotzdem sinnvoll: Es verhindert weitere Kosten und beendet die Angelegenheit – und bei manchen Eintragsarten gelten kürzere Fristen.
Was kostet eine Schufa-Datenkopie?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Sie zeigt, welche Daten über Sie gespeichert sind.
Verschwindet der Eintrag auch bei anderen Auskunfteien?
Nein. Jede Auskunftei führt eigene Daten. Wer Einträge prüfen will, sollte auch andere Auskunfteien im Blick behalten – die Fristen sind dort aber ähnlich geregelt.



